Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,14990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständiges Gericht bei Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem wegen mietrechtlicher Forderungen erlangten Titels; Zulässigkeit eines Verweisungsantrages an das zuständige Gericht in höherer Instanz bzw. im Rechtsmittelverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81
Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89
Diese Vorschrift entspringt dem Schutzgedanken des sozialen Mietrechts, das Verfahren möglichst am Wohnort des Mieters zu führen, durch einen zweistufigen Prozeß eine kürzere Verfahrensdauer zu bewirken sowie eine größere Sach- und Ortsnähe des zuständigen Gerichts herzustellen (BGHZ 85, 275, 282 f.) [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81] . - BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50
Forderungsübergang auf Versicherer
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89
Eine Verweisung nach § 281 ZPO kann auch noch in höherer Instanz erfolgen, wenn der Kläger sie, sei es auch erst im Rechtsmittelverfahren, beantragt (BGHZ 16, 339, 345 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] ; BayOblG NJW 58, 1825, 1827), was auch in Form eines Hilfsantrags zulässig ist (BGHZ 5, 105, 107) [BGH 08.02.1952 - V ZR 122/50] . - BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89
Denn erste Voraussetzung für den Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung ist die materielle Unrichtigkeit des Titels CBGHZ 40, 130, 133) [BGH 05.06.1963 - IV ZR 136/62] . - BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84
Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89
Die Sache ist daher - unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung (BGH NJW 86, 1994, 1995) - im Umfang des Prozeßkostenhilfeverfahrens an das Amtsgericht ... zu verweisen. - BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 2 W 27/89
Eine Verweisung nach § 281 ZPO kann auch noch in höherer Instanz erfolgen, wenn der Kläger sie, sei es auch erst im Rechtsmittelverfahren, beantragt (BGHZ 16, 339, 345 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] ; BayOblG NJW 58, 1825, 1827), was auch in Form eines Hilfsantrags zulässig ist (BGHZ 5, 105, 107) [BGH 08.02.1952 - V ZR 122/50] .